Brandgefahr durch Silvesterfeuerwerk
Silvester mit den Feiern ins neue Jahr ist nicht mehr weit. Fachwerkhäuser sind besonders brandgefährdet. In ihrer Nähe dürfen keine Feuerwerkskörper und Raketen abgebrannt werden.
Die Stadtverwaltung Markdorf weist deshalb darauf hin, dass nach § 23 Absatz 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Nähe von Fachwerkhäusern keine Feuerwerkskörper und Raketen abgebrannt werden dürfen. Dieser Regelung waren in der Vergangenheit zahlreiche Altstadtbrände, beispielsweise in Tübingen und Konstanz, vorausgegangen. Diese gilt es zu vermeiden. Fachwerkhäuser sind auf Grund ihrer alten Bausubstanz stark brandgefährdet.
Der historische Stadtkern Markdorfs besteht aus einer Vielzahl von Fachwerkhäusern und engen Gassen, welche durch ihre dichte Bebauung eine große Brandgefahr darstellen. Zudem verfügen viele Häuser in der Altstadt über keine Brandschutzwände, was ein Übergreifen des Feuers beschleunigen würde. Außerdem sind Häuser so renoviert, dass sie aufgrund der modernen Fassaden nicht mehr als Fachwerkhäuser zu erkennen sind. Dennoch sind sie stark brandgefährdet.
Besonders gefährlich sind Raketen, die sich beispielsweise im Dachgebälk oder zwischen Dachplatten verfangen. Da Silvesterraketen über eine besonders lange Brenndauer verfügen, besteht also die Gefahr einen Brand nicht frühzeitig zu erkennen.
Das oben genannte Verbot gilt auch in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altersheimen. Auch dort ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände verboten!
Feuerwerkskörper und Raketen werden auch oft vor und nach der erlaubten Zeit vom 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt. Verstöße gegen sprengstoffrechtliche Vorschriften können mit erheblichen Geldbußen geahndet werden.
Jedes Jahr entlaufen und sterben Haustiere durch massenhaftes Abfeuern von Feuerwerkskörpern und Raketen. Wenn die erlaubten Zeiten nicht eingehalten werden, ist es für viele Tierhalter tagelang ein Spießrutenlauf. Ganz zu schweigen von den Wildtieren, die durch die Knallerei in Panik geraten und auch teilweise schwere Unfälle verursachen. Auch die ohnehin schon stark schwindenden Vogelbestände werden durch Feuerwerke gefährdet.
Laut Umweltbundesamt ist die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdendem Feinstaub vielerorts am 01. Januar so hoch wie sonst im ganzen Jahr nicht. In der Silvesternacht wird etwa 16 Prozent der gesamten im Straßenverkehr entstehenden Feinstaubmenge innerhalb eines Jahres ausgestoßen.
Aus diesen Gründen appelliert die Stadtverwaltung an die Bürger, auf den Kauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Raketen nach Möglichkeit ganz zu verzichten oder zumindest verantwortungsvoll damit umzugehen. Verunreinigungen öffentlicher und privater Flächen sind zu beseitigen. Es sollten ausschließlich zertifizierte Feuerwerkskörper mit einer aufgedruckten BAM- bzw. CE-Zertifizierungsnummer gekauft werden. Besonders wichtig ist es, die geltenden Sicherheitsbestimmungen, die auf den Packungen abgedruckt sind, zu beachten. Insbesondere sollte in alkoholisiertem Zustand nicht mit pyrotechnischen Gegenständen hantiert werden. Leider kommt es an Silvester immer wieder zu Unfällen, teils mit schweren Verletzungen und tragischen Todesfällen.
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