Hebesätze & Steuern
Bauen
- Baugenehmigung
6,5 ‰ der Baukosten - Bauvorbescheid
3,0 ‰ der Baukosten - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
4,0 ‰ der Baukosten - Kenntnisgabeverfahren
nach Verwaltungsaufwand
- Gutachterausschuss
Zur Wertermittlung von Sachen und Rechten bei einem Wert:- 0 € bis 25.000,00 €
1.100,00 € - 25.000,00 bis 100.000,00 €
1.100,00 € zzgl. 0,4 % aus dem Betrag über 25.000,00 € - 100.000,00 € bis 250.000,00 €
1.400,00 € zzgl. 0,25 % aus dem Betrag über 100.000,00 € - 250.000,00 € bis 500.000,00 €
1.770,00 € zzgl. 0,2 % aus dem Betrag über 250.000,00 € - 500.000,00 € bis 2 Mio. €
2.280,00 € zzgl. 0,15 % aus dem Betrag über 500.000,00 € - 2 Mio. bis 5 Mio. €
4.530,00 € zzgl. 0,08 % aus dem Betrag über 2 Mio. € - Über 5 Mio. €
6.945,00 € zzgl. 0,05 % aus dem Betrag über 5 Mio. €
- 0 € bis 25.000,00 €
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail
Grund- und Gewerbesteuer
- Grundsteuer A
320 % (bis 31.12.2024) 390 % (ab 01.01.2025) - Grundsteuer B
350 % (bis 31.12.2024) 245 % (ab 01.01.2025) - Gewerbesteuer
350 % - Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer
Hundesteuer
- Ersthund
108,00 € - Zweithund
216,00 € - Zwingerhunde
324,00 € - Hundemarke
7,00 €
Vergnügungssteuer
Bitte beachten Sie die Vergnügungssteuersatzung unter dem Punkt "Stadtrecht"
Wasser und Abwasser
- Frischwasser
(incl. 7% MWSt.)
2,74 € / m³ - Zählergebühr, Hauswasserzähler QN 3=4W
5,14 € / Monat - Schmutzwassergebühr
(keine MWSt.)
2,24 € / m³ - Niederschlagswassergebühr
(keine MWSt.)
0,49 € / m² - Wasserversorgungsbeitrag
3,50 € je m² Nutzfläche - Abwasserbeitrag
6,70 € je m² Nutzfläche - Kleineinleiterabgabe
27,50 € je Person
Weitere Informationen per E-Mail
Zweitwohnungssteuer
Durch die Zweitwohnungssteuer sollen die Inhaber von Zweitwohnungen in einem angemessenen Rahmen an der Finanzierung der von der örtlichen Kommune bereitgestellten Infrastruktur beteiligt werden. Für Zweitwohnungsinhaber erhält die Stadt keine staatlichen Kopfpauschalen.
Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, stehen Ihnen
Herr Jörg Wiggenhauser
Tel. 07544/500-253
Frau Simone Poneß
Tel. 07544/500-288
Sprechzeiten: Mo-Do: 08:00-12:00 Uhr
gerne zur Verfügung.
- Die Steuer beträgt 18 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete (= Miete ohne Nebenkosten).
Berechnungsbeispiel:
Monatliche Miete 200 Euro x 12 Monate = 2.400 Euro Jahresmiete,
davon Steuersatz 18 Prozent = 432 Euro Zweitwohnungssteuer jährlich.
- Steuerpflichtiger ist der Nutzer der Zweitwohnungssteuer (Eigentümer, Familienangehöriger oder Mieter)