Hebesätze & Steuern

Bauen

  • Baugenehmigung
    6,5 ‰ der Baukosten (Mindestgebühr 300 €)
  • Bauvorbescheid
    3,0 ‰ der Baukosten (Mindestgebühr 200 €)
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
    4,0 ‰ der Baukosten (Mindestgebühr 200 €)
  • Kenntnisgabeverfahren
    1,0 ‰ der Baukosten (Mindestgebühr 150 €)

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail

Grund- und Gewerbesteuer

  • Grundsteuer A
    320 %  (bis 31.12.2024)      390 % (ab 01.01.2025)
  • Grundsteuer B
    350 %  (bis 31.12.2024)      245 % (ab 01.01.2025)
  • Gewerbesteuer
    350 %
  • Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer

Merkblatt GT StT Kommunen GrSt GewSt DSGVO Stand 2018

Hundesteuer

  • Ersthund
    144,00 €    
  • Zweithund
    288,00 €    
  • Zwingerhunde
    432,00 €    
  • Hundemarke
    7,00 €     

 

Hier finden Sie die Hundesteuersatzung.

Vergnügungssteuer

Hier finden Sie die Vergnügungssteuersatzung.

Wasser und Abwasser

  • Frischwasser
    (incl. 7% MWSt.)
    2,74  € / m³                    
  • Zählergebühr, Hauswasserzähler QN 3=4W
    5,14 € / Monat                 
  • Schmutzwassergebühr
    (keine MWSt.)
    2,24 € / m³
  • Niederschlagswassergebühr
    (keine MWSt.)
    0,49 € / m²                     
  • Wasserversorgungsbeitrag
    3,50 € je m² Nutzfläche
  • Abwasserbeitrag
    6,70 € je m² Nutzfläche
  • Kleineinleiterabgabe
    27,50 € je Person

Weitere Informationen per E-Mail

Zweitwohnungssteuer

Durch die Zweitwohnungssteuer sollen die Inhaber von Zweitwohnungen in einem angemessenen Rahmen an der Finanzierung der von der örtlichen Kommune bereitgestellten Infrastruktur beteiligt werden. Für Zweitwohnungsinhaber erhält die Stadt keine staatlichen Kopfpauschalen.

Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, stehen Ihnen

Herr Jörg Wiggenhauser

Tel. 07544/500-253

 j.wiggenhauser@markdorf.de

 

Frau Simone Poneß

Tel. 07544/500-288

s.poness@markdorf.de

Sprechzeiten: Mo-Do: 08:00-12:00 Uhr

gerne zur Verfügung.

 

  • Die Steuer beträgt 18 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete (= Miete ohne Nebenkosten).

Berechnungsbeispiel:

Monatliche Miete 200 Euro x 12 Monate = 2.400 Euro Jahresmiete,

davon Steuersatz 18 Prozent = 432 Euro Zweitwohnungssteuer jährlich.

  • Steuerpflichtiger ist der Nutzer der Zweitwohnungssteuer (Eigentümer, Familienangehöriger oder Mieter)

 

Hier finden Sie die Zweitwohnungssteuersatzung.

Anmeldeformular zur Zweitwohnungssteuer