Grundsteuerreform - Neue Hebesätze ab 2025
Am Dienstag den 05.11.24 wurden vom Gemeinderat die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und Grundsteuer B (Gebäude und unbebaute Grundstücke) beschlossen. Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde auf 245 % festgesetzt – für die Grundsteuer A auf 390 %.
Ziel des Gemeinderats war dabei, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer sich gleichbleibend entwickelt. Mit der Grundsteuerreform 2025 möchte die Stadt keine versteckte Steuererhöhung durchführen. Deshalb hat sie den Hebesatz für die Grundsteuer ab 2025 so berechnet, dass sie gleich viel Einnahmen erzielt, wie bei einer Beibehaltung des alten Systems. Dennoch wird es zu erheblichen Verschiebungen zwischen den einzelnen Grundstückseigentümern kommen. Das hat mehrere Gründe: Früher wurde bei der Grundsteuer auch das Gebäude bzw. dessen Wert berücksichtigt. Ab 2025 ist nur noch der Grundstückswert entscheidend. Alte Gebäude wurden im Ansatz für die Grundsteuer früher reduziert, neue und große Gebäude erhöhend betrachtet.
Höhere Steuern kommen deshalb künftig auf Eigentümer/innen mit Grundstücken in guter Lage und mit großen Grundstücken zu. Geringer wird die Grundsteuer hingegen für Wohnungen in großen Mehrfamilienwohnhäusern, für Wohnhäuser in Lage mit niedrigeren Bodenrichtwerten und für Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten.
Allgemeine Information zur Grundsteuerreform
Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz gilt erst ab dem 1. Januar 2025 als Grundlage für die neu zu berechnende Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wird sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden ab dem Jahr 2025 auswirken. Derzeit sind noch keine belastbaren Aussagen dazu möglich, wie hoch die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 für die einzelnen Grundstücke ausfallen und welche Belastungsveränderungen es geben wird!
Dazu mussten erst die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt werden; diese liegen zum 01.07.2022 vor. Die Grundstückseigentümer*innen sind von den Finanzbehörden zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung aufgefordert worden. Anschließend erlässt das Finanzamt die Grundsteuermessbescheide.
Weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de
Verfahren 2022
Was | Wer | Wie | Wann |
Neue Bodenrichtwerte (Stand 01.01.22) zur Verfügung stellen | Gutachterausschuss der Stadt Markdorf | Über das Onlineportal BORIS-BW | Ab 01.07.2022 |
Feststellungserklärung an das Finanzamt melden | Eigentümer | Online über ELSTER - nur in Ausnahmefällen per Papier möglich | Ab 01.07.2022 - Januar 2023 |
Berechnung neuer Einheitswert und Mess-betrag | Finanzämter | Auf Grundlager der Feststellungserklärung des Eigentümers | Sobald die Daten vorliegen |
Anpassung der Hebesätze | Steuerverwaltung der Kommune | Gemeinderatsbeschluss | Voraussichtlich ab 2024 |
Neue Grundsteuer-berechnung | Steuerverwaltung der Kommune | Grundsteuerbescheid | Ab 2025 |
BORIS-BW
BORIS-BW ist das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg.
Hier finden Sie ab dem 01.07.2022 die Bodenrichtwerte und Flurstücksflächen auf den Hauptfeststellungszeitpunkt für bebaute und unbebaute Grundstücke für Ihre Feststellungserklärung.
Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
Für die Grundsteuer A sind neben der Grundstücksfläche die Art der Nutzung und die Ertragsmesszahl wichtig.
- Art der Nutzung
- Fundstelle: Nutzung des Flurstücks in der Realität ist entscheidend (ggf. Pächter fragen), ausführliche Erläuterungen in der ELSTER-Hilfe beim entsprechenden Feld
- Ertragsmesszahl, z. B. für Acker und Grünland finden Sie im Geoportal für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flurstücke für Zwecke der Grundsteuer (Link nachstehend)
Anleitung zur Erklärungsabgabe der Grundsteuererklärung über Mein ELSTER
Diese Anleitung wird Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung der Feststellungserklärung für ihr Grundstück in Mein ELSTER führen.
Ausfüllanleitung der Grundsteuererklärung für Baden-Württemberg bei Grundvermögen
Erklärvideo zu den Eingabeschritten in Mein ELSTER
https://www.youtube.com/watch?v=vBlxBNjveUY
GIS Bürgerportal
Mit dem GIS Bürgerportal (Geo Informationssystem) bieten wir Ihnen einen Zugang zu raumbezogenen Daten der Stadt Markdorf.
Sie finden hier verschiedene Themenkarten aus den Bereichen Baurecht (z.B. Bebauungs- und Flächennutzungspläne), Bodenrichtwerte und Umwelt (z.B. Hochwasserkarten, Gewässerübersicht). Sie finden hier auch die Grundstücksgröße sowie die Flurstücksnummer.
Ab 1.7.2022 finden Sie hier auch die neuen Bodenrichtwerte für die Grundsteuerreform.